Leitfaden Fahrzeugumbau für Motorsportzwecke im Bereich der StVZO Version II
Auszug:

http://www.touristenfahrerforum.de/forum/showthread.php?t=21473&page=6


(Neue), Version II:

(Dieser Text ist ein Leitfaden,und keine rechtsverbindliche Grundlage!)
(Änderungen in ROT)

(alte) Version I :
http://www.touristenfahrerforum.de/f...ad.php?t=21424


Grundsätzlich:


1.
Jede Veränderung an einem Fahrzeug erfordert eine Eintragung,sonst erlischt die Betriebserlaubnis!*


2.
Umbauten sind innerhalb des vom Fahrzeughersteller original angebotenen Rahmens per Einzelabnahme zu machen.**



3.
Motorsportteile (FIA-Zeichen) können sogar mehr aushalten als StVZO Teile,können aber im Bereich der StVZO im Alltagsgebrauch durchfallen.
Wenn überhaupt eintragbar,dann NUR mit Einzelabnahme!



4.
Der Abnehmende, > TÜV-Angestellte < der die Einzelabnahme macht,ist dafür haftbar.
Das ist schon aus Versicherungsgründen wichtig!

Deutlicher:
Eingetragene Teile sind für Polizei und N-Gmbh ok.***



5.
Die EG wird hier immer mehr eingreifen,daher werden auch immer kleinere Spielräume übrig bleiben.



6.
Eine unsachgemässe Eintragung durch "TÜV-Tourismus"/"Gefälligkeitsgutachten" oder eine Veränderung nach einer Eintragung führt genauso
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!

Leider kann es aber sein,dass ein anderer Prüfer aufgesucht erden muss,um überhaupt
eine Eintragung nach neuestem Wissenstand zu bekommen!
Umbauten bedeuten persöhnliche Haftung des Prüfers,daher ist es nur menschlich,dass
die meisten Prüfer ablehnen/abwiegeln.
Ein Prüfer mit Motorsport Hintergrund hat da einen anderen Wissensstand!



7.
Umbauten bei Tuningfirmen,die die Arbeiten gewerbsmässig anbieten,und die entsprechenden Tests duchführen,sind also nicht ohne Grund so kostspielig.
Achtung:Auch hier ist ein gesundes Misstrauen angebracht.Teuer muss nicht immer gut sein.



8.
Reparierte oder Vorgeschädigte Bauteile nicht verwenden!****



9.
Veränderungen am Fahrzeug der Versicherung mitteilen!



10.
Ausländische Fahrzeuge müssen:
-verkehrssicher sein.
-den Lärmvorschriften entsprechen.
-Unterliegen dem EU Recht.

Die N-Gmbh hat Hausrecht.
Und setzt in Ihrem Geltungsbereich während der Touristenfahrten auf die StVZO.
Das bedeutet für einen Ausländischen Fahrzeughalter,der sicher fahren möchte:
In Deutschland ein Gutachten des Fahrzeugs erstellen lassen,MITFÜHREN.
Der Deutsche TÜV wird im Ausland als hochwertigere Instanz angesehen!
!AUSNAHME:DÄNEMARK!


*Also auch eine neue Einstellung des Gewindefahrweks. > Höhe.
Oder Gewichtsreduzierung.

**TECHNISCHE Bauteile sind nur innerhalb der Baureihe und nur per Einzelabnahme zu verbauen/eintragbar.

Z.B.:Eine Golf I Karosse wurde nicht für einen 16V Motor und das Crashverhalten das daraus resultiert konstruiert und getestet.> nicht ok.!
Umbau auf maximal GTI gleiche Serie ist ok!

Allerdings:
Ist es möglich,mit Abgasgutachten,Lärmgutachten,Tachoeichung,Fahr-und Bremstests ....Das dürfte für eine Privatperson finanziell schwierig sein.

FAHRZEUGTEILE können per Einzelabnahme untereinander getauscht werden!
z.B.:BMW Heckflügel auf einen VW Jetta.
Das Teil hat schon sein Materialgutachten und ABE durch BMW und wird durch Fahrversuch am neuen Fahrzeug geprüft.Wenn ok > Eintragung.

***Am Besten die Veränderungen mit Fotos dokumentieren.So entstehen dann später keine Unstimmigkeiten.

****Hier z.B. Beispiel ein Käfig, der nach einem Unfall beschädigt ,unsachgemäss"repariert" ,in einem anderen Auto verbaut wurde.





Nun zu konkreten Bauteilen:

Eintragungen mit "Materialgutachten":
-seit 1994 nicht mehr zulässig

Teile mit Teilegutachten/ABE:
Müssen eingetragen werden!

Lenkrad:
Siehe Punkt 3 und 4 oben.



Sitz:
-Einbauhöhe und Machart darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
> keine "Ohrensessel".
-Sitz muss längs-und Winkelverstellbar sein.
>Längsverstellung während des Sitzens und Winkelverstellung des Sitzes muss zumindest mit Bordmitteln dürchführbar sein.



Airbag/ABS:(siehe auch: Bremsen)
-Austragung nur wenn es die Karosse ohne gegeben hat.> siehe GolfIII...
*Anmerkung:Ein Ein/Ausschalter für ABS müsste eingetragen sein!



Gurte:
-Gurte mit Drehverschluss sind nicht zulässig.
>siehe dazu Punkt 3 und 4 oben<
-Gurtbefestigungen möglichst an Original-,also geprüften Befestigungspunkten.
-Wenn keine Befestigungspunkte vorhanden,dann Ringösen und Einchraubplatten des Gurtherstellers verbauen.

WICHTIG:
VOR Umbau der individuellen Befestigugspunkte Rücksprache mit dem Prüfer nehmen.
Ist dann Einzelabnahme.
-Höchste Linie des Gurtes = Waagerecht
-Minimaler Winkel nach unten/hinten= 45 Grad
-Gurte müssen symetrisch zur Fahrzeuglängsachse sein.
(Die Befestigung der oberen Gurte an der C-Säule geht also nicht!Dafür die Befestigungspunkte Beckengurt Rückbank benutzen.)
-In den Gurtbereich dürfen keine anderen Bauteile
hineinragen.> Also frei beweglich sein.

Wichtige Links:
http://www.schroth.com/installation-instructions/de/
http://www.schroth.com/racing/faq.php
*Anmerkung:von der Befestigung der Gurte an/auf dem Hutablegeblech mit Ösen bei BMW E 36 Modellen ist abzuraten!



Fenster:(siehe auch Blendstreifen)
-Makrolonscheiben mit Prüfzeichen sind ok.
-Feststehende Scheiben sind auch ok,sofern eine Öffnung im Fenster es ermöglicht,z.B. den Fahrer zu retten.

Luftaustausch muss gewährleistet sein:
Also muss z.B.:bei einem 2-Sitzer das linke UND rechte Fenster eine Lüftungsöffnung haben.



Blendstreifen/Fensterfolien:
-Dazu gibt es eine genaue Regelung in der StVZO.

1% der Fensterfläche der Frontscheibe AUSSERHALB des Sichtfeldes darf beklebt sein.
-Ein 10cm oberer waagerechter Blendstreifen dürfte aber grundsätzlich ok sein.
-Sonnenblenden innen sind aber auf jeden Fall zusätzlich Vorschrift,auch in Verbindung mit einem Käfig.
-Abdunkelnde oder ähnliche Fensterfolien in Windschutzscheibe und Seitenscheiben sind nicht zulässig.



Käfig:
-Polstern im Berührungsbereich.
*Anmerkung:Ohne Helm schützt der Käfig nur das Auto....
-Sonnenblenden verbauen!



Motor/Antrieb:
-Alles was Werksseitig bei dem Modell verbaubar ist.
Ein Beispiel:
Beispiel: Motorumbau 55PS Golf II auf 160PS G60 Motor aus Golf II

Notwendige Voraussetzungen für die Freigabe von VW:
- Fahrwerk übernehmen (mit Stabi)
- Bremsanlage übernehmen (inkl. BKV)
- Antrieb übernehmenn
- Auspuffanlage übernehmenn
- Servolenkung ist Pflicht
- ggf. geklebte Windschutzscheibe (verstärkt die Steifigkeit der Karosse)
- Rad/Reifenkombination

ABER:siehe Zusatz zu Punkt 2 oben




Kraftstoffleitungen im Innenraum:
-Machbar.
>Material:möglichst Kupfer.
Einige Kraftstoffzusätze können Kunststoffleitungen angreifen.
>Ausführung:Muss Einteilig vom Tank-Spritzwand und ab Spritzwand Einteilig im Motorraum sein.Also ohne Unterbrechungen. Durchführung durch Blech mit Kantenschutz



Fahrwerk/Bremsen:
-Spurplatten:
>Dazu gibt es im Forum einen interessanten Beitrag,der den negativen Effekt auf den Lenkrollradius behandelt!
>Grössere Last auf den Lagern.
-Tieferlegung:
*Anmerkung von Herrn Schäfer (Zitat):
"..grosse Tieferlegungen erforden eigendlich einen Austausch des/der Stabis..

Die Dokumentation wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt.
Wichtig ist jedoch,dass aus der Eintragung eindeutig EINE neue Fahrzeughöhe hervorgeht!(Wie auch immer angegeben)
-ABS mit grösserer Bremse:
>...meist noch mit ESP gekoppelt,bewirkt eine heftigere Reaktion der Regelkreise,und verändert das Verhalten des Systems.Nur durch Fahrversuche(Einzelabnahme) prüfbar,und das dürfte für eine Privatperson nicht erschwinglich sein.



Abgasanlage:
-muss der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen
Lautstärke entsprechen.

LÄRM:
Max.95db!(Stand)
Wenn in den Fahrzeugpapieren ein geringerer Wert eingetragen ist,gilt dieser!
Ein höherer eingetragerner Wert als 95db führt NICHT zum erhöhen des Grenzwertes!
(Kein befahren der Nordschleife/Touristenfahrten)



Karosse:
-Heckspoiler:
>Verstellbare Bauteile müssen dann in allen Einstellvarianten getestet werden.
-Abschleppösen/einschraubbar:
>Nicht eingebaut benutzen!Veletzungsgefahr.Im Fahrzeug mitführen.
-Abschleppösen/Gurtform:
>ok.
-Haubenverschlüsse/Notaus-Schalter:
>entweder versenkt verbauen oder abdecken.

(Verletzungsgefahr.)



Wer weitergehende Fragen hat:
markus.schaefer@de.tuv.com
(Markus Schäfer ist der,der euch dann am Ring auch kontrolliert)


www.RTautosport.de
( beim TÜV Trier)
Sehr informativ.
Aktuelles
 
Facebook Like-Button
 
AKTUELLES...
 
Schaut auf der linken Seite unter dem Punk: NEWS nach, da stehen die aktuellen Aktivitäten drin!
Rundenbillanz
 
Benefiezkorso 12.04.2014
Race for Friends November 2015
Sponsoring:
 
Reifen- Jacek
Büsbacher Berg 2 c
52223 Stolberg
Deutschland
Tel.: +49 (0)2402 102893
Mobiltelefon: +49 (0)170 7528364
Fax: +49 (0)2402 127399


Peter Theis
Holz- & Bautenschutz
Leuwstr.
52224 Stolberg
Mobil: 0179 23 64 897
Winterpause
 
folgende Planungen in Arbeit:
 
Heute waren schon 12 Besucherhier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden